Bei der Übertragung von Immobilien- und Kapitalvermögen auf Kinder oder nahe Angehörige stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Diese Übertragungen können entweder zu Lebzeiten in Form von Schenkungen oder vorweggenommener Erbfolge erfolgen, oder aber erst nach dem Tod im Rahmen einer Erbschaft. Die Wahl des Übertragungsweges hat unterschiedliche Auswirkungen auf die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Aspekte. Es ist äußerst wichtig, eine Vielzahl von Punkten zu beachten, um unerwartete steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Deshalb ist es von großer Bedeutung, die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen bei der Vermögensübertragung genau zu kennen. Andernfalls besteht das Risiko, dass das übertragene Familienvermögen aufgrund einer unklugen Übertragung einer unnötig hohen Steuerbelastung unterliegt. Gleichzeitig bieten die Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes eine Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen, die bei einer sorgfältigen Planung mehrfach genutzt werden können, um die Steuerlast zu optimieren
Unsere Dienstleistungen im Bereich Nachlassplanung und Vermögensübertragung bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Planung und Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation. Wir helfen Ihnen, die Übertragung so zu gestalten, dass Sie aus ertragsteuerlicher und schenkungsteuerlicher Sicht die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.
Darüber hinaus nehmen wir Ihnen die gesetzlichen Anzeigepflichten im Falle von Schenkungen ab und bieten Ihnen bei Bedarf die Erstellung von Schenkungs- oder Erbschaftsteuererklärungen sowie die Prüfung von Steuerbescheiden an.