Steuerberatung in Berlin-Lichterfelde    
 und ortsunabhängig online  

Steuerberatung für Unternehmer

Laufende Prozesse:

Finanzbuchhaltung

Unsere Kanzlei ist auf digitale Arbeit spezialisiert. Wir verwenden die DATEV-Software und setzen Unternehmen-Online ein, um maßgeschneiderte Lösungen für den Einstieg in unsere digitalen Prozesse anzubieten. Unser Ziel ist es, Ihnen einen einfachen und reibungslosen Einstieg in die digitale Welt zu ermöglichen. Unser Leistungsspektrum umfasst die vollständige Digitalisierung Ihrer Belege sowie die nahtlose Integration Ihrer bestehenden Softwarelösungen über Schnittstellen in unsere Prozesse. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich mit einer eigenen Unterberaternummer bei uns in Unternehmen-Online einzubinden.

Anlagebuchführung

Wir kümmern sich um die ordnungsgemäße Buchführung und Erfassung aller Vermögensgegenstände, einschließlich der Abschreibungen und Bewertungen nach den geltenden steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften. Wir verfügen über eine besondere Expertise im Bereich des Immobiliensteuerrechts. Themen wie Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen, Kaufpreisaufteilung auf Grundstück und Gebäude, Bilanzierung anschaffungsnaher Aufwendungen, Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten sowie Bilanzierung von Bauzinsen und Baukostenzuschüssen behandeln wir kompetent und professionell. Dabei berücksichtigen wir stets aktuelle finanzgerichtliche Entscheidungen und passen uns effizient an rechtliche Änderungen an, um Ihre Finanzen optimal und gesetzeskonform zu gestalten.

Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen

Eine korrekte und fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen ist unerlässlich, um Strafen und Sanktionen zu vermeiden. Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen an und stellen sicher, dass sie rechtzeitig eingereicht werden. Dabei prüfen wir Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten und beraten Sie steuerlich, um den Vorsteuerabzug sicherzustellen und Umsatzsteuerbelastungen aufgrund von Formfehlern zu vermeiden. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen mit dem Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, Teil- und Schlussrechnungen, Vorsteueraufteilung sowie bei grenzüberschreitenden Umsätzen besteht ein hohes Risiko für Fehler. Wir helfen Ihnen dabei, diese Fehler zu vermeiden. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Erstellung der Dokumentation gemäß §15a UStG.

Lohnbuchhaltung

Bei lohnsteuerlichen Themen wie unternehmerischen Mitarbeiter-Benefits-Modellen, Mindestlohn und der Beschäftigung naher Angehöriger stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erledigen wir entweder intern oder in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, um eine maximale Kosteneffizienz zu gewährleisten.

Reporting und Zwischenabschlüsse

Wir haben langjährige Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen mit erhöhten Informationspflichten wie Investmentfonds, Immobilienfonds und börsennotierten Unternehmen. Mit unserer Erfahrung und effizienten Prozessen können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihr Reporting pünktlich und aussagekräftig bereitstellen, wobei wir uns an Ihren spezifischen Anforderungen orientieren.


Jahresendprozesse Handelsrecht:

Erstellung von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen nach HGB

Jahresabschlüsse sind entscheidend für das Management und repräsentieren Ihr Unternehmen gegenüber Kreditgebern, Partnern und potenziellen Käufern. Gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Fachmitarbeitern arbeiten wir daran, fristgerechte und genaue Jahresabschlüsse zu erstellen und sicherzustellen, dass sie rechtzeitig beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Wir informieren Sie umfassend und setzen Ihre Vorgaben bei der Ausübung der handelsrechtlichen Wahlmöglichkeiten gewissenhaft um. Gerne stellen wir auf Anfrage einen umfassenden Erstellungsbericht für den Jahresabschluss bereit. Der Erstellungsbericht informiert detailliert über die Art und den Umfang der durchgeführten Arbeiten für den Jahresabschluss und erläutert den Inhalt jeder Position ausführlich. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um sicherzustellen, dass Ihre Jahresabschlüsse höchsten Qualitätsstandards entsprechen und alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Offenlegung von Jahresabschlüssen bei dem Bundesanzeiger

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen erfordert eine rechtzeitige und korrekte Einreichung bei dem Bundesanzeiger. Wir kümmern uns um diesen Prozess, um sicherzustellen, dass Ihre Jahresabschlüsse fristgerecht und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften eingereicht werden.


Jahresendprozesse Steuerrecht:

Erstellung von Steuerbilanzen oder Überleitungsrechnungen

Im Gegensatz zur Handelsbilanz wird die Steuerbilanz speziell für das Finanzamt erstellt. Sie dient der genauen Ermittlung Ihrer Steuerlast. Auf Basis der Steuerbilanz berechnen wir für Ihr Unternehmen unter anderem die Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer. Während bei der Handelsbilanz die handelsrechtlichen Vorschriften gelten, finden bei der Steuerbilanz die steuerrechtlichen Regelungen Anwendung. Alternativ kann anstatt einer Steuerbilanz auch eine Überleitungsrechnung für die Bilanzpositionen der Handelsbilanz an die steuerlichen Vorschriften erstellt werden. Dabei wählen wir die für Sie möglichst effiziente Methode aus.

Bei der Erstellung Ihrer Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung legen wir besonderen Wert auf eine individuelle Beratung. Wir nehmen uns die Zeit, mit Ihnen als Mandanten die gesetzlich vorgesehenen Wahlmöglichkeiten für den steuerlichen Ausweis der Bilanzpositionen zu besprechen. Dadurch können wir Ihre Steuerbelastung entsprechend optimieren und Ihnen mögliche steuerliche Vorteile aufzeigen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht als auch Ihre steuerlichen Interessen bestmöglich berücksichtigt. Darüber hinaus übernehmen wir die notwendige Übermittlung Ihrer Bilanz auf elektronischem Wege (als E-Bilanz) an das Finanzamt.

Erstellung von Steuerbilanzen für Personengesellschaften

Personengesellschaften stehen häufig im Mittelpunkt unternehmerischer und steuerlicher Gestaltungsüberlegungen. Bei der Erstellung von Steuerbilanzen für Personengesellschaften sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Neben der Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz ist es häufig erforderlich, Sonder- und Ergänzungsbilanzen zu erstellen. Die steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften ist wesentlich komplexer als die Gewinnermittlung von Kapitalgesellschaften. Unsere umfangreiche Erfahrung erstreckt sich über viele Jahre in der Betreuung von Personengesellschaften, darunter sowohl gewerbliche oder gewerblich geprägte Personengesellschaften als auch vermögensverwaltende Personengesellschaften. Darüber hinaus übernehmen wir die notwendige Übermittlung Ihrer Steuerbilanz, Kapitalkonten und ggf. Sonder- und Ergänzungsbilanzen auf elektronischem Wege (als E-Bilanz) an das Finanzamt.

Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen

Die betriebliche Steuererklärung umfasst verschiedene Arten, darunter die Gewerbesteuer- und  Körperschaftsteuererklärung und Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteueranmeldung. Bei Personengesellschaften wird das zu besteuernde Einkommen über eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen verteilt. Bei komplex strukturierten Unternehmen ist es unerlässlich, alle relevanten steuerlichen Aspekte rechtzeitig zu identifizieren und korrekt in der Steuererklärung darzustellen, um Nachzahlungen oder Sanktionen aus Betriebsprüfungen zu vermeiden. In Zusammenarbeit mit uns stellen Unternehmen nicht nur die korrekte und rechtzeitige Erstellung ihrer Steuererklärungen sicher, sondern nutzen auch alle Möglichkeiten, um ihre Steuerlast zu minimieren.

Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)

Die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ein wichtiger Bestandteil der Gewinnermittlung für Selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Dabei kann es jedoch zu Herausforderungen kommen, wie beispielsweise die genaue Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben oder die korrekte Zuordnung der Einkunftsarten. Zudem ist die Unterscheidung zwischen Betriebs- und Privatvermögen, insbesondere bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern, oft nicht einfach. Bei all diesen Aufgaben stehen wir Ihnen zur Seite. Durch unsere Unterstützung können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir für eine genaue und konforme Abwicklung Ihrer steuerlichen Belange sorgen. Darüber hinaus übernehmen wir die notwendige Übermittlung Ihrer EÜR auf elektronischem Wege an das Finanzamt.


Steuerliche Vertretung:

Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Umgang mit Steuerangelegenheiten und Betriebsprüfungen können Sie von unserem Expertenwissen profitieren. Wir stellen sicher, dass Sie angemessen gegenüber Steuerbehörden vertreten sind. Wir sind stets engagiert und arbeiten hart daran, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Ihnen zu helfen, eine positive Lösung zu erzielen. Wir vertreten Sie in der  Kommunikation mit Finanzbehörden, in Rechtsbehelfsverfahren, bei Betriebsprüfungen und bei der steuerlichen Nachschau.


Spezielle Themen:

Immobiliensteuerrecht

Dank unserer mehrjährigen Berufserfahrung bei den Big Four und unserer Zusammenarbeit mit weltweit führenden Immobilienfonds und Bauträgerkonzernen können wir Ihnen die bestmöglichen Lösungen im Bereich des Immobiliensteuerrechts anbieten. Unsere Erfahrung und unser Know-how ermöglichen es uns, Sie bei allen Fragen rund um Steuern und Immobilien kompetent zu beraten.

Darüber hinaus haben wir erfolgreich zahlreiche Projekte in den folgenden Bereichen umgesetzt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsere besondere Expertise in folgenden Bereichen benötigen: 

Verfahrensdokumentation

Verrechnungspreisdokumentation

Umstrukturierungen

Steuerplanung 

Steueroptimierung

Nachfolgeplanung


 

 


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